Führerschein mit 17 (BF 17)
Führerschein ab 17
Ziel des begleitenden Fahrens ab 17 ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.
Um diese Faktoren zu minimieren, wurde das begleitete Fahren ab 17 eingeführt. Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson dabei sein. Diese Begleitperson muss in der Prüfbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.
Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar:
- mäßiger Einfluss einer Begleitung, diese stammt nicht aus derselben Altersgruppe
- zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger, die Phase des Lernens wird verlängert
- junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren
Die Faktoren lassen einen Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesenktes Risikoniveau in der Phase des selbstständigen Fahrens.
ANTRAGSSTELLUNG
Der Schüler kann im Rahmen des begleitenden Fahrens keine Doppelklassen (z. B. Klasse A und B) erwerben, nur Klasse B oder BE. Klasse A müsste er später (mit 17 1/2 Jahren) erwerben. Bei der Antragsstellung muss die Begleitperson(en) bereits angegeben werden.
AUSBILDUNG
Der Schüler darf im Alter von 16 Jahren die Ausbildung Klasse B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
PRÜFUNG
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung.
Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland!
Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren. Die Klasse B schließt die Klasse M, L und S ein; die Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat. Auch beim begleitenden Fahren beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfbescheinigung die Probezeit.
PRÜFBESCHEINIGUNG
Die Prüfbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Begleitperson (oder mehrere) ist dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfbescheinigung kein Foto enthält.
Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger nach Antragsstellung einen Kartenführerschein. Ohne Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Geburtstag max. 3 Monate mit der Prüfbescheinigung fahren.
BEGLEITPERSON
Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht abkömmlich sein kann. Als Begleitperson müssen nicht zwangsweise die Eltern angegeben werde,
sie müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten.
Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfängerinnen und Fahranfänger verantwortlich.
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen.
Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Zusätzliche Verwaltungsgebühren
- für die zusätzliche Prüfbescheinigung 7,70 €
- für die Überprüfung einer Begleitperson 1,80 €
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