Autofahren und mobil sein !

 

Autofahren nach Erkrankungen oder mit Beeinträchtigungen.

 

Sie haben

  • Schlaganfall
  • Hirnschlag

  • Sauerstoffmangel

  • Schädel-Hirn-Trauma

  • Hirnblutung

  • Hirntumor

  • Hirninfarkt

  • Hirnhautentzündung

  • Hydrocephalus

  • Amputation
  • Behinderung

erlitten ?

 

 

Sie möchten nach Ihrer oder mit Ihrer Erkrankung mobil sein, müssen aber bestimmte Vorraussetzungen erfüllen, wir helfen Ihnen und unterstützen Sie gern.

 

Auf Wunsch sind wir behilflich bei Behördenangelegenheiten, bei der Beschaffung der Gutachten, bei Finanzierungsfragen durch Kostenträger und bei der erforderlichen Fahrzeugumrüstungen bzw. Anschaffung.

Wir sind für Sie da, damit Sie wieder mobil werden !

 

 

 

 

Fahrerlaubnisverordnung § 2 , Absatz 1

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)
§ 2 Eingeschränkte Zulassung

(1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.
 

 

 

 

 

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